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Entschädigung bei Flugverspätung von und nach Südamerika

Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre Reisepläne haben – insbesondere bei Langstreckenflügen wie denen von und nach Südamerika. Glücklicherweise haben Fluggäste, die in der EU starten oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen, in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug verspätet ist.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Rechte als Passagier zu verstehen und eine mögliche Entschädigung  verspäteter flug zu erhalten.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Der Anspruch auf Entschädigung richtet sich nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004, die den Schutz von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen regelt. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihr Flug von einem EU-Flughafen startet oder
  • Sie mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen. Für Flüge von oder nach Südamerika bedeutet dies konkret: Wenn Sie zum Beispiel von Brasilien nach Deutschland fliegen und Ihre Airline eine europäische Fluggesellschaft ist, oder wenn Sie von Deutschland nach Argentinien fliegen, können Sie eine Entschädigung verlangen, falls es zu einer erheblichen Verspätung kommt.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. Bei Flügen von und nach Südamerika, die in der Regel Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer sind, liegt die Entschädigung in der Regel bei 600 Euro. Diese Summe steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort ankommt.

Ausschlusskriterien

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Entschädigung nicht gezahlt wird. Wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie zum Beispiel:

  • extreme Wetterbedingungen,
  • politische Unruhen,
  • Streiks des Flughafenpersonals oder
  • Sicherheitsrisiken.

In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreit. Wichtig zu wissen ist, dass technische Probleme am Flugzeug oder personelle Engpässe der Airline nicht als außergewöhnliche Umstände gelten und daher eine Entschädigung nicht ausschließen.

Rechte bei Flugverspätung

Neben der finanziellen Entschädigung haben Sie bei Flugverspätungen auch das Recht auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die Ihnen während der Wartezeit angeboten werden,
  • zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails, um Ihre Familie oder Geschäftspartner zu informieren,
  • eine Hotelübernachtung, falls die Verspätung so groß ist, dass Sie erst am nächsten Tag weiterreisen können, sowie
  • den Transport zwischen dem Hotel und dem Flughafen.

Ab einer Verspätung von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft diese Leistungen bereitstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde oder nicht.

Wie können Sie eine Entschädigung geltend machen?

Wenn Ihr Flug von oder nach Südamerika verspätet war und Sie glauben, Anspruch auf Entschädigung zu haben, können Sie Ihren Antrag direkt bei der Fluggesellschaft einreichen. Dabei ist es wichtig, folgende Informationen zur Hand zu haben:

  • Flugnummer,
  • Datum des Fluges,
  • Dauer der Verspätung,
  • den Grund für die Verspätung (falls bekannt).

Viele Fluggesellschaften bieten auf ihren Websites spezielle Formulare für Entschädigungsansprüche an. Alternativ können Sie auch auf Dienstleister wie AirHelp zurückgreifen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Entschädigung zu erhalten. Diese Unternehmen übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Überprüfung Ihres Anspruchs bis hin zur Kommunikation mit der Airline. Sollte es notwendig sein, vertreten sie Ihre Interessen auch vor Gericht.

Wie lange können Sie rückwirkend Entschädigung fordern?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verjährungsfrist. In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu drei Jahre nach dem verspäteten Flug geltend machen. Das bedeutet, dass Sie auch für Flüge, die vor einiger Zeit stattgefunden haben, noch eine Entschädigung verlangen können.

Fazit

Eine Flugverspätung ist für Reisende immer mit Stress und Unannehmlichkeiten verbunden, besonders bei Langstreckenflügen von und nach Südamerika. Doch es lohnt sich, die eigenen Fluggastrechte zu kennen und im Fall einer Verspätung konsequent zu handeln. Dank der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Nutzen Sie Ihre Rechte und fordern Sie die Entschädigung ein, die Ihnen zusteht – ob direkt bei der Airline oder mithilfe von Experten wie AirHelp, die Sie durch den Prozess begleiten.

Denken Sie daran: Ihre Rechte als Fluggast schützen Sie nicht nur vor den finanziellen Auswirkungen einer Verspätung, sondern sorgen auch dafür, dass Sie in stressigen Situationen bestmöglich betreut werden.